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  Saturday, 04-Sep-2010 10:03:34 Westeuropäische Sommerzeit  
 
 
Steuerberater

 

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In einem Antrag auf verbindliche Auskunft zur "Ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Unterlagen; Archivierung von Lieferscheinen" an die Oberfinanzbehörde (OFD) Frankfurt am Main, wurde versucht die Unsicherheit vieler Apotheken zu glätten. Ziel dieses Antrages war es, den Apotheken eine Bestätigung an die Hand zugeben, das dieses Archivsystem anerkannt ist.

Leider wurde im Verlauf des Antragverfahrens dieses bereits durch einen Pharmagroßhandel zu Werbezwecken verwendet. Dies ist der OFD verständlicherweise missfallen, da Sie sich natürlich nicht als Marketinginstrument missbraucht sehen will. Zudem darf sie keine Zertifizierung vornehmen.

Im folgenden haben wir nun einige Dokumente zusammengestellt, die dieses Verfahren offenlegen und weiterführende Informationen geben sollen.

 

PDFGrund für die Unsicherheit ist ein Artikel in den Nachrichten eines Landesapothekerverbandes.
['ARTIKEL-BILD.PDF' 751 kB Bildliche Darstellung]
['ARTIKEL-TEXT.PDF' 76 kB Inhaltliche Wiedergabe]

 

PDFNeutrales Anschreiben der deCODEtron Archiv-Service GmbH mit Informationen und Fakten zum Artikel.
['STELLUNG-DECODE.PDF' 53 kB]

 

PDFDer "Antrag auf verbindliche Auskunft" an die OFD Frankfurt.
['ANTRAG-OFD.PDF' 384 kB]

 

PDFAntwortschreiben der OFD Frankfurt zum "Antrag auf verbindliche Auskunft".
['ANTWORT-OFD.PDF' 86 kB]

 

PDFStellungnahme des Fachanwaltes für Steuerrecht, Herr Rechtsanwalt Josef Hillenbrand
['STELLUNG-ANWALT.PDF' 149 kB]

 

PDFAbschrift eines Rundschreiben der OFD-Frankfurt an die Finanzämter.
['OFD-Rundschreiben'].

Dieses Rundschreiben bezieht sich ausschließlich auf nachträglich erzeugte Daten und trifft auf unser Archivsystem nicht zu.

 

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, oder aber Fragen zum Thema haben, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

 
 

 

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Die Seite apothekenarchiv.de wird als Informationsportal für Apotheken von der deCODEtron Archiv-Service GmbH betrieben.
 
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Schluß machen mit der Verwirrung und der Unsicherheit. Unser bereits mehrfach durch eine WPG zertifiziertes Archivierungsverfahren entspricht zu 100 % den Vorschriften der GDPdU und erfüllt alle Anforderungen seitens der Finanzämter.
Apotheken die Ihr Finanzamt aber nach einer verbindlichen Auskunft gefragt haben, wurden allerdings enttäuscht, da Finanzämter nicht 'zertifizieren' dürfen. Wir erklären Ihnen hier nun, warum unser Verfahren alle Vorschriften zur Archivierung erfüllt.
 
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Sollte je ein Fall eintreten, in dem Ihre Archiv-CD bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt bzw. den Prüfer nicht anerkannt wird, informieren Sie uns bitte umgehend und wir stellen Ihnen alle Hilfe kostenfrei zur Verfügung, die Sie benötigen um Ihr Recht zu erhalten. Vom Rechtsanwalt bis hin zur Klage bei Gericht. Unser Wort drauf !
 
 
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