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Links und Informationen
für Steuerberater
In einem Antrag auf verbindliche Auskunft zur
"Ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Unterlagen; Archivierung
von Lieferscheinen" an die Oberfinanzbehörde (OFD) Frankfurt
am Main, wurde versucht die Unsicherheit vieler Apotheken zu glätten.
Ziel dieses Antrages war es, den Apotheken eine Bestätigung
an die Hand zugeben, das dieses Archivsystem anerkannt ist.
Leider wurde im Verlauf des Antragverfahrens dieses
bereits durch einen Pharmagroßhandel zu Werbezwecken verwendet.
Dies ist der OFD verständlicherweise missfallen, da Sie sich
natürlich nicht als Marketinginstrument missbraucht sehen will.
Zudem darf sie keine Zertifizierung vornehmen.
Im folgenden haben wir nun einige Dokumente zusammengestellt,
die dieses Verfahren offenlegen und weiterführende Informationen
geben sollen.
Grund
für die Unsicherheit ist ein Artikel in den Nachrichten eines
Landesapothekerverbandes.
['ARTIKEL-BILD.PDF'
751 kB Bildliche Darstellung]
['ARTIKEL-TEXT.PDF'
76 kB Inhaltliche Wiedergabe]
Neutrales
Anschreiben der deCODEtron Archiv-Service GmbH mit Informationen
und Fakten zum Artikel.
['STELLUNG-DECODE.PDF'
53 kB] 
Der
"Antrag auf verbindliche Auskunft" an die OFD Frankfurt.
['ANTRAG-OFD.PDF' 384 kB] 
Antwortschreiben
der OFD Frankfurt zum "Antrag auf verbindliche Auskunft".
['ANTWORT-OFD.PDF' 86 kB] 
Stellungnahme
des Fachanwaltes für Steuerrecht, Herr Rechtsanwalt Josef Hillenbrand
['STELLUNG-ANWALT.PDF'
149 kB]
Abschrift
eines Rundschreiben der OFD-Frankfurt an die Finanzämter.
['OFD-Rundschreiben'].
Dieses Rundschreiben bezieht sich ausschließlich
auf nachträglich erzeugte Daten und trifft auf unser Archivsystem
nicht zu.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen,
oder aber Fragen zum Thema haben, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner
gerne zur Verfügung.
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