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  Saturday, 04-Sep-2010 09:52:39 Westeuropäische Sommerzeit  
 
 
Bedingungen

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Archivierung der Lieferscheine auf CD statthaft ist?

Bedingungen für Apotheken:

  1. Bei der Warenübergabe ausgehändigte Lieferscheine dürfen keine handschriftlichen Notizen enthalten. Alle mit Notizen versehenen Belege "die zur Aufklärung eines Geschäftsvorfalls dienen können", müssen in Papierform archiviert werden.
  2. Die Monatsrechnungen oder Sammelrechnungen müssen zum Vorsteuerabzug, da diese als "Buchungsbelege" auch Vermerke zur Kontierung, Ablagesystem und Buchungsdatum enthalten, in Papierform archiviert werden.

Bedingungen für den Pharmagroßhandel:

  1. Alle Daten müssen originär und tagesaktuell an deCODEtron übermittelt werden.
  2. Die zur Archivierung führenden Daten dürfen nicht nachträglich erstellt werden, sondern müssen aus dem originären Datenstrom (der bei der Auftragsannahme entsteht) archiviert werden.
  3. Aus diesem so entstandenem originären Datenstrom kann der zur Konfektionierung und zur Warenübergabe/Kontrolle benötigte Papierbeleg entstehen.
  4. Dem so entstandenem Papierbelg dürfen keine handschriftlichen Notizen hinzugefügt werden, die zur Aufklärung eines Geschäftsvorfalls dienen können, oder aber dieser Beleg muss in Papierform archiviert werden.

Bedingungen für deCODEtron:

  1. Alle Daten müssen originär, tagesaktuell verarbeitet und dem Pharmagroßhandel und den Apotheken zur Verfügung gestellt werden. Mit unserem Internet-Archiv wird diese Bedingung zu 100% erfüllt.
  2. Es muss jederzeit gewährleistet sein, daß aus dem so entstandenem Datensatz jederzeit eine Apothekenspezifische Archiv-CD zur Verfügung gestellt werden kann.
  3. Die vom Pharmagroßhandel übermittelten Daten müssen vollständig und unverändert auf der Archiv-CD übernommen werden.

Erfüllen alle drei Parteien die vorgenannten Bedingungen, so ist die Archivierung auf CD statthaft und muss seitens Ihres Finanzamtes anerkannt werden.

Durch unsere intensive und gewissenhafte Zusammenarbeit mit dem Pharmagroßhandel können wir die Einhaltung der uns auferlegten Bedingungen garantieren. Jeden Tag auf's neue....

 
 

 

  Wer wir sind ?  
Die Seite apothekenarchiv.de wird als Informationsportal für Apotheken von der deCODEtron Archiv-Service GmbH betrieben.
 
  Was wir wollen ?  
Schluß machen mit der Verwirrung und der Unsicherheit. Unser bereits mehrfach durch eine WPG zertifiziertes Archivierungsverfahren entspricht zu 100 % den Vorschriften der GDPdU und erfüllt alle Anforderungen seitens der Finanzämter.
Apotheken die Ihr Finanzamt aber nach einer verbindlichen Auskunft gefragt haben, wurden allerdings enttäuscht, da Finanzämter nicht 'zertifizieren' dürfen. Wir erklären Ihnen hier nun, warum unser Verfahren alle Vorschriften zur Archivierung erfüllt.
 
  Betriebsprüfung  
Bis heute wurde uns noch kein Fall bekannt, bei dem jemals eine unserer Archiv-CD's bei einer Betriebsprüfung nicht anerkannt wurde...! Wir sind daher an jedem (Zwischen-)Fall interessiert und für Ihre Informationen immer dankbar. Telefonisch unter 06171-7766 oder per Email.
 
  Unterstützung  
Sollte je ein Fall eintreten, in dem Ihre Archiv-CD bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt bzw. den Prüfer nicht anerkannt wird, informieren Sie uns bitte umgehend und wir stellen Ihnen alle Hilfe kostenfrei zur Verfügung, die Sie benötigen um Ihr Recht zu erhalten. Vom Rechtsanwalt bis hin zur Klage bei Gericht. Unser Wort drauf !
 
 
  © Saturday, 04-Sep-2010 09:52:39 Westeuropäische Sommerzeit by Webmaster, deCODEtron Archiv-Service GmbH | All rights reserved. | Stand: Do. 04.08.2005 18:29 | Sitemap: apothekenarchiv.de /bedingungen.shtm